AGBs

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Chefkoch Aydin Event- Catering Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen der Firma Chefkoch Aydin Event- Catering und sind Bestandteil aller Liefer-, und Dienstleistungsverträge sowie aller vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Die Firma Chefkoch Aydin Event- Catering, widerspricht sämtlichen Einkaufs-, Auftrags – oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von den vorliegenden Bedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder sie ergänzen. Selbst bei Kenntnisnahme anderweitiger Bedingungen werden sie nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Firma Chefkoch Aydin Event- Catering, stimmt den Geschäftsbedingungen schriftlich zu.

Die Chefkoch Aydin Event- Catering hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden. Mit der Bestellung von Waren und Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, diese erwerben zu wollen. Die Chefkoch Aydin Event- Catering ist berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistung geklärt werden. Bestellt der Kunde die Ware und/oder Dienstleistung auf elektronischem Wege, wird die Firma Chefkoch Aydin Event- Catering den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Firma Chefkoch Aydin Event- Catering. Im Falle von Verzögerungen bzw.
Nichtverfügbarkeit wird der Kunde umgehend informiert. Dir Firma Chefkoch Aydin Event- Catering ist berechtigt, Abschlagszahlungen nach Auftragsannahme in Höhe von 30% zu verlangen. Der Kunde hat gegenüber der Firma Chefkoch Aydin Event- Catering nur ein Recht zur Aufrechnung mit von der Chefkoch Aydin Event- Catering anerkannten Forderungen oder mit rechtskräftig festgestellten Forderungen.
Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist die Firma Chefkoch Aydin Event- Catering berechtigt, die Erbringung ihrer Vertragsleistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, und bei untätig bleiben des Kunden ist die Firma Chefkoch Aydin Event- Catering berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
Feste Ausführungs- und Liefertermine sind nur bei entsprechender schriftlicher Bestätigung bindend.
Der Kunde hat vor Beginn des Events seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleistungen (Zugang zum Stromnetz 230V und Trinkwasser) genau wahrzunehmen.
Sollte dies nicht geschehen, kann die Firma Chefkoch Aydin Event- Catering für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame

Regelung
Leistungen, Preise, Zahlungen Die Firma Chefkoch Aydin Event-Catering bietet seine Dienstleistungen gemäß §19 des UstG an.
Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer.
Die Firma Chefkoch Aydin Event- Catering ist zu einer angemessenen Erhöhung der Preise, höchstens jedoch um 10%, berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 4 Monate liegen.
Ferner können die Preise von Chefkoch Aydin Event- Catering geändert werden, wenn der Veranstalter nachträglich Änderungen der Leistungen wünscht und Chefkoch Aydin Event- Catering dem zustimmt.

Aufgeführte Mietpreise beziehen sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, jeweils auf die Mieteinheit von einem Kalendertag. Im Falle einer verspäteten Rückgabe der Mietsache über den vereinbarten Mietzeitraum hinaus, kann die Firma Chefkoch Aydin Event- Catering für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung eine zusätzliche Miete verlangen. Weitergehender Schadensersatz ist nicht ausgeschlossen.
Rechnungen von Chefkoch Aydin Event- Catering sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Chefkoch Aydin Event- Catering, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Die Firma Chefkoch Aydin Event – Catering ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Termine
Die Firma Chefkoch Aydin Event-Catering, bemüht sich, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt dies im Einzelfall nicht, so räumt der Veranstalter eine Toleranz von 60 Minuten ein.
Sollte der schriftlich vereinbarte Zeitraum der Dienstleistungsdauer durch Organisatorische oder anderer Störungen um 60 Minuten überzogen werden, so ist die Firma Chefkoch Aydin Event-Catering berechtigt die volle Stunde mit 149,00€, dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.
Änderungen
Geringfügige Änderungen in dem Buffet- und Speisangebot können Saison- oder qualitätsbedingt auftreten.
Sollte sich die vertraglich festgelegte Gästeanzahl nach Oben verändern so erklärt sich der/die Veranstalter/in mit einem Preisaufschlag in Höhe von 4,00€ pro Person und Portion als einverstanden.

Beendigung des Vertrages durch die Firma Chefkoch Aydin Event- Catering

Wird eine Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Firma Chefkoch Aydin Event- Catering, gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die

Firma Chefkoch Aydin Event-Catering zur Kündigung berechtigt.
Die Firma Chefkoch Aydin Event-Catering, ist ferner berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn:
Höhere Gewalt oder andere von der Firma Chefkoch Aydin Event-Catering nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Die Firma Chefkoch Aydin Event-Catering hat begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Firma Chefkoch Aydin Event-Catering in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von der Firma Chefkoch Aydin Event-Catering zuzurechnen ist.
Der Rücktritt bzw. die Kündigung wird durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter ausgeübt.
Erfolgt die Vertragsbeendigung seitens der Firma Chefkoch Aydin Event-Catering aus Gründen, die aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters herrühren, ist dieser verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietzins zu entrichten, sofern es der Firma Chefkoch Aydin Event- Catering nicht gelingt, die angemieteten Gegenstände anderweitig zu vermieten.

Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass seitens der Firma Chefkoch Aydin Event-Catering, höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Die Firma Chefkoch Aydin Event-Catering bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Ein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen die Firma Chefkoch Aydin Event- Catering, wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung besteht nur im Falle vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens von der Firma Chefkoch Aydin Event-Catering, es sei denn, es ist eine Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben.

Rücktritt des Veranstalters
Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Veranstalter innerhalb des vereinbarten Rücktrittszeitraums von dem vereinbarten Termin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Firma Chefkoch Aydin Event-Catering auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Veranstalter nicht zum vereinbarten Termin Rücktritt in schriftlicher Form gegenüber der Firma Chefkoch Aydin Event-Catering erklärt.

Der Firma Chefkoch Aydin Event-Catering steht es frei, den entstandenen Schaden bei erklärtem Rücktritt zu pauschalieren. Der pauschale Schadensersatz beträgt:
Bis 14 Tage nach Auftragserteilung Kostenfrei.Danach 25% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose.

Bis 3 Monaten vor dem vereinbarten Liefertermin: 40 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
Ab 8 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin: 60 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
Ab 2 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin: 90 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
Ab 1 Woche am vereinbarten Liefertag: 100 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass der Firma Chefkoch Aydin Event- Catering höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. Chefkoch Aydin Event-Catering bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs-und Zahlungsort Hannover.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Hannover, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Hannover.
Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst am nächsten kommen.

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